AGB (B2C)

Geschäftsbedingungen des Holzhandels für Privatkunden

(Verbraucher i.S. des §13 BGB)

Stand: 15. September 2013

1 Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug ( Skonto, Rabatt usw. ) zu bezahlen. Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu beachten. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante beim Kunden.

Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA Basis-Lastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer einen Tag vor der Fälligkeit zugeht.

 

2 Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung ( Ersatzlieferung, Nachbesserung ) festzulegen.

Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt beim Verkäufer.

 

3 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.

 

4 Bei Vorsatz und groben Verschulden, bei Produkthaftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen leisten wir keinen Schadensersatz.

Dies gilt jedoch ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.

Liefern wir nicht rechtzeitig, ist uns eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.

 

5 Wir möchten Sie hiermit davon informieren, dass wir Ihre aus der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

 

6 Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen.

 

7 Soweit Ware nach den speziellen Kundenwünschen angefertigt oder bestellt wird (z.B. Menge, Maße oder besondere Eigenschaften), ist diese Ware zum einen vom Umtausch ausgeschlossen und zum anderen ist eine Reklamation wegen etwaiger Irrtümer des Kunden bei der Bestellung über die Menge, das Maß oder eine besondere Eigenschaft nicht möglich.

Alle Rechte beim GD Holz e.V. Nachdruck durch Nichtmitglieder verboten.

Ursprungsfassung vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2, Nr. 3 GWB beim Bundeskartellamt (bis auf Nr. 4. Satz 2 sowie Nr. 7) am 25.02.2002 angemeldet und im Bundesanzeiger Nr. 117 vom 28.06.2002 veröffentlicht.